B2C-Kunden und die Kontaktpersonen der B2B-Kunden haben Datenschutzrechte.
Sie können ihre Rechte beispielsweise durch Einreichung einer Beschwerde bei ihrer Datenschutzaufsichtsbehörde oder auf gerichtlichem Wege im Rahmen einer möglichen Sammelklage geltend machen.
Im Vorfeld verlangt die DSGVO von Organisationen, dass sie frühzeitig verantwortungs-bewusst handeln, indem sie ihre Verarbeitung personenbezogener Daten transparent gestalten und die Legitimität und Sicherheit gewährleisten. Indem sie diesen Verpflichtungen auf effiziente Art und Weise nachkommen, können Organisationen ihren Kunden gegenüber ihre Vertrauenswürdigkeit nachweisen.
Für diejenigen Unternehmen, die als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für ihre Kunden verarbeiten, ist die Bereitstellung von Garantien hinsichtlich der DSGVO-Konformität umso wichtiger, da ihre Kunden rechtlich dazu verpflichtet sind, nur Auftragsverarbeiter in Anspruch zu nehmen, die diese Garantien vorweisen können.